Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
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Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten.
Jährliches Update zur Bausparprämie.
Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab Jänner 2024.
Änderungen des Gesellschaftsrechts, Steuerbefreiung für bestimmte Mitarbeiterbeteiligungen und eine Reform der Gemeinnützigkeit.
Jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe.
Sozialversicherung erhöht die Zinsen.
Kontrolle des Zahlungseingangs, Verjährung, Mahnungen, Inkasso, Forderungseintreibung per Gericht.