Kosterski Steuer- & Wirtschaftsberatung

Aktuelles

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

Steuernews für Klienten

Vorsteuern in einem anderen EU-Land: Wie erfolgt die Erstattung?

100 Euro Schein auf EU Flagge

Eine österreichische Unternehmerin bzw. ein österreichischer Unternehmer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, über das sogenannte EU-Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. Zu beachten ist, dass der Unternehmer in dem betreffenden EU-Land keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben darf (außer bestimmten Leistungen wie beispielsweise Beförderungsleistungen oder Reverse-Charge-Umsätze).

Der Unternehmer muss den Antrag auf Vorsteuervergütung elektronisch über FinanzOnline bis zum 30. September des Folgejahres, in dem die Vorsteuern angefallen sind, einreichen.

Beispiel: Für Vorsteuern, die im Jahr 2023 angefallen sind, muss der Antrag bis zum 30. September 2024 gestellt werden.

Der Antrag muss verschiedene Informationen enthalten, darunter:

  • Daten des Antragstellers
  • Zeitraum, für den die Vorsteuervergütung beantragt wird
  • Daten zu den getätigten Käufen oder den in Anspruch genommenen Dienstleistungen

Diese Informationen können in FinanzOnline erfasst werden (nur ratsam bei wenigen Belegen). Auch Buchhaltungsprogramme bieten oft die Funktionen an, die notwendigen Informationen zu erfassen, eine XML-Datei auszugeben und diese Datei mittels Datenstromverfahren via FinanzOnline an die Finanz zu übermitteln.

Je nach EU-Land können unterschiedliche Anforderungen an die Übermittlung von Rechnungen bestehen. Ist der Erstattungszeitraum eines Antrages weniger als ein Kalenderjahr, so darf der Mehrwertsteuerbetrag nicht unter € 400,00 sein. Ist der Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr oder den Rest eines Kalenderjahres, darf der Mehrwertsteuerbetrag nicht niedriger sein als € 50,00.

Für detaillierte Informationen und landesspezifische Anforderungen ist es empfehlenswert, die entsprechenden Informationen des jeweiligen EU-Landes einzuholen bzw. individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Stand: 29. Juli 2024

Bild: Rochu_2008 - Adobe Stock.com

Artikel der Ausgabe August 2024

Aus Homeoffice wird Telearbeit

Aus Homeoffice wird Telearbeit

Telearbeit statt Homeoffice.

Können Unternehmer Vorsteuern auch pauschal ermitteln?

Können Unternehmer Vorsteuern auch pauschal ermitteln?

Neben Branchenpauschalierungen ist auch eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung möglich.

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Kann der Absetzbetrag geltend gemacht werden, reduziert er die Steuerlast.

Vorsteuern in einem anderen EU-Land: Wie erfolgt die Erstattung?

Vorsteuern in einem anderen EU-Land: Wie erfolgt die Erstattung?

Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden.

Investitionen: Wie kann man Steuern sparen?

Investitionen: Wie kann man Steuern sparen?

Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern.

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick.

Tipps für das nächste Event Ihres Unternehmens

Tipps für das nächste Event Ihres Unternehmens

Kunden gewinnen und binden mit Veranstaltungen.

zum Seitenanfang
Kosterski Steuer- & Wirtschaftsberatung work Tiefer Graben 9/1 1010 Wien Österreich work +43153209400 cell +436641277955 fax +431315454533 http:/www.kosterski.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369